Folgenden offenen Brief hat die LOK Mitte Oktober an den hauptamtlichen Magistrat sowie die Fraktionsvorsitzenden der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Parteien und Gruppierungen verschickt. Dem offenen Brief vorausgegangen ist ein fast zweijähriges Projekt „Mehrweg in der Gastronomie“, mit dem die LOK in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung Oberursel versucht hat, die Gastronominnen und Gastronomen in der Brunnenstadt zur Einführung von Mehrweg-Lösungen für das Außer-Haus-Geschäft zu bewegen. Selbst nach Inkrafttreten der Einwegkunststoffverbotsverordnung und der Mehrwegangebotspflicht hat sich die Realität in der Gastronomie jedoch bisher nicht sichtbar verändert. To-Go-Essen wird weiterhin in Einwegverpackungen ausgegeben. Angesichts der mit dem hohen Abfallaufkommen verbundenen Entsorgungsproblematik, der Ressourcenverschwendung und den Umweltproblemen sehen wir unmittelbaren Handlungsbedarf, um hier zu einer Verhaltensänderung bei KonsumentInnen und AnbieterInnen zu kommen.
Betreff: Antrag auf Erhebung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf Einweg-Takeaway-Verpackungen
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Runge,
sehr geehrter Herr Fink, sehr geehrter Herr Uhlig,
sehr geehrte Damen und Herren,
seit Jahren steigt die Menge an Verpackungsmüll kontinuierlich an. Allein in Deutschland werden jährlich 5,8 Milliarden Einweg-Getränkebecher und 4,3 Milliarden Einweg-Essensboxen verbraucht. Die damit einhergehenden Umwelt- und Klimabelastungen sowie übervollen Mülleimer und erheblichen Entsorgungskosten in unserer Stadt betrachten wir mit Sorge.
Weder bundesweite Maßnahmen wie die seit dem 3. Juli 2021 geltende Einwegkunststoffverbotsverordnung sowie die seit dem 1. Januar 2023 geltende Mehrwegangebotspflicht noch lokale Bemühungen wie die von der Wirtschaftsförderung unter Mitwirkung der LOK initiierten Informationsveranstaltungen und persönlich geführten Gespräche mit Gastronominnen und Gastronomen zum Thema Mehrweg in der Gastronomie haben bisher zu spürbar weniger Einwegmüll geführt. Zum einen liegt dies daran, dass viele Gastronomiebetriebe die gesetzlichen Pflichten ignorieren und weiterhin auf Einweg setzen. Zum anderen werden massiv große Regelungslücken ausgenutzt, indem Einweg-Alternativen aus Holz oder Papier verwendet werden. Der Ersatz von Einweggeschirr aus Plastik durch solches aus anderem Material führt jedoch zu keinem Gramm weniger Müll und wird das Problem unnötiger Abfallberge nicht lösen.
Mit dem richtungsweisenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 24.5.2023 ist nun klar: Städte und Gemeinden dürfen eine örtliche Verbrauchssteuer auf Einweg-Takeaway-Verpackungen erheben. Eine solche Verbrauchssteuer ist ein gleichermaßen wirksames wie finanzpolitisch interessantes Instrument für Städte und Gemeinden, um Mehrweg gezielt zu fördern, ohne hierfür eigene finanzielle (Förder-)Mittel aufbringen zu müssen. Sie setzt direkte finanzielle Anreize bei der Gastronomie sowie bei den Bürgerinnen und Bürgern, abfallarme und umweltfreundliche Mehrwegalternativen zu nutzen. Dass dieser Weg funktioniert, zeigt die Stadt Tübingen mit ihrer seit dem 1. Januar 2022 geltenden Verbrauchssteuer: weniger Müll auf den Straßen und eine rege Nutzung angebotener Mehrwegalternativen.
Deshalb beantragt die Lokale Oberurseler Klimainitiative (LOK) e.V. hiermit die schnelle Einführung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf die Ausgabe von Speisen und Getränken in Einwegverpackungen in Oberursel.
Wir bitte Sie um eine Eingangsbestätigung sowie um Rückmeldung innerhalb eines Monats nach Eingang unseres Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Christine Greve, Peter Cornel