4. Regenwasser von Dächern

Trinkwasserknappheit in den trockenen, heißen Sommern, sowie Starkregenereignisse mit Überflutungen, werden –  beschleunigt durch den Klimawandel – immer häufiger auftreten. Auch Oberursel bleibt davon nicht verschont. Die Lokale Oberurseler Klimainitiative e.V. hat deshalb angeregt, den Umgang mit Dachregenwasser zu überdenken und die Zisternensatzung der Stadt Oberursel zu überarbeiten

4.1 Hintergrund

„Ziel einer wassersensiblen Siedlungsentwicklung ist es dem natürlichen hydrologischen Kreislauf möglichst nahe zu kommen“. [1]

Das bedeutet, Regenwasser ortsnah dort zu versickern, wo der Regen fällt. Dies wird in der dicht bebauten Kernstadt nicht überall möglich sein, ließe sich aber in den meisten Stadtteilen mit Ein- oder Mehrfamilienhäuser mit Garten realisieren.

 Im Hessischen Wassergesetz heißt es hierzu in § 37 Hessisches Wasser Gesetz HWG [2] im Abschnitt

Abwasserbeseitigungspflicht:

(4) 1 Abwasser, insbesondere Niederschlagswasser, soll von der Person, bei der es anfällt, verwertet werden, wenn wasserwirtschaftliche und gesundheitliche Belange nicht entgegenstehen. 2 Die Gemeinden können durch Satzung regeln, dass im Gemeindegebiet oder in Teilen davon Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser oder zum Verwenden von Grauwasser vorgeschrieben werden, um die Abwasseranlagen zu entlasten, Überschwemmungsgefahren zu vermeiden oder den Wasserhaushalt zu schonen, soweit wasserwirtschaftliche oder gesundheitliche Belange nicht entgegenstehen. 3Die Satzungsregelung kann als Festsetzung in den Bebauungsplan aufgenommen werden.“ (Hervorhebungen LOK)

Fast gleichlautend stehen die Ziele in der derzeit aktuellen Zisternensatzung der Stadt Oberursel. [3]

„§ 1 Ziel

Mit der Errichtung von Anlagen für das Sammeln und Verwenden des von Dachflächen ablaufenden Niederschlagswassers sollen die Abwasseranlagen entlastet, Überschwemmungsgefahren vermieden und der Wasserhaushalt geschont werden.“

Die Ziele sind also klar:
1. Kläranlage und Kanalisation entlasten
2. Überschwemmungsgefahr vermeiden
3. Wasserhaushalt schonen

Die Ziele 1 und 2 bedingen, dass das Niederschlagswasser nicht oder allenfalls verzögert in die Kanalisation eingeleitet wird. Das geht nur, wenn die Zisterne nicht vollständig gefüllt ist und Platz hat um Niederschlagswasser vom Dach aufzunehmen und zwischenzuspeichern. 

Ziel 3 bedingt, dass die Zisterne gefüllt ist um Regenwasser statt Trinkwasser auch wirklich nutzen zu können und damit die Trinkwasserressourcen zu schonen. Zum Zweiten sollte ungenutztes Regenwasser von der Dachfläche und von anderen versiegelten Flächen dem Grundwasser zugeführt werden um dem natürlichen Wasserkreislauf möglichst nahe zu kommen und den vielerorts sinkenden Grundwasserständen entgegenzuwirken.

Aber wie sieht es in der derzeitigen Praxis aus?
Wird Zisternenwasser nur zur Gartenbewässerung genutzt, so ist sie im Herbst nach wenigen Regentagen gefüllt. Ab dann verdrängt zulaufendes Regenwasser das in der Zisterne befindliche. Die Zisterne ist wirkungslos. Keines der Ziele wird erreicht. Das gilt insbesondere auch für die starken Herbst- und Winterregen, für die die Ziele 1 und 2 nicht erreicht werden. (Vom September 2021 bis Ende März 2022 sind in Oberursel beispielsweise ca. 470 Liter Regen pro m² gefallen, von denen laut Zisternensatzung (maximal) 25 L/m² zurückgehalten worden wären.)

4.2 Elemente einer zeitgemäßen Regenwassernutzung

Um die in der Zisternensatzung aufgelisteten Ziele zu erreichen sollten neu zu errichtende Regenwassernutzungsanlagen mit einem „Nutzvolumen“ und einem sich selbsttätig entleerenden „Überstauvolumen“ mit gekoppelter Versickerungseinrichtung ausgestattet werden. Ein Überlauf in den Kanal sollte nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig sein.

Während im Nutzvolumen Regenwasser zur Nutzung gesammelt und gespeichert wird, dient das Überstauvolumen dem Hochwasserschutz und der Entlastung von Kanal und Kläranlage.

Gesammeltes Regenwasser sollte grundsätzlich genutzt werden. Typische häusliche Nutzungen können sein (DIN 1989-1):

  • Toilettenspülung (24 L/Person/Tag)
  • Waschmaschine (10 L/Person/Tag
  • Gartenbewässerung (60 L/m²/Jahr)

4.3 Status

Eine Initiative der LOK vom März 2022 zur Überarbeitung der Zisternensatzung wurde noch im April von den Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in einen gemeinsamen Antrag zur „Verbesserte(n) Bewirtschaftung von Niederschlagswasser; Zisternensatzung und Förderrichtlinien“ aufgegriffen mit explizitem Bezug auf die  LOK e.V.. Die Überarbeitung wurde im Juni sowohl vom BUKA als auch von den Stadtverordneten befürwortet.

Ein erster Entwurf der Neufassung soll bis Ende 2022 dem BUKA vorgelegt werden.

4.4 Was können Sie tun?

Unser Tipp
Helfen Sie aktiv mit: Leeren Sie ihre Zisternen und Regentonnen jetzt im Herbst und Winter regelmäßig und leiten Sie das gesammelte Regenwasser, wenn möglich, in Ihren Garten und lassen es dort langsam versickern. Hecken und Bäume brauchen auch in der kalten Jahreszeit Wasser. Schon manche junge Hecke ist im Winter vertrocknet und nicht erfroren. Zudem sind die tieferen Bodenschichten weiterhin viel zu trocken. Es dauert lange bis das Wasser wieder das Grundwasser aufgefüllt hat und Reserven für den nächsten Sommer bildet.
Und last but not least tragen Sie aktiv zum Hochwasserschutz bei, denn leere Zisternen und Regentonnen können den ersten Regenschwall auffangen, die Kanalisation und die Kläranlage entlasten und auch den Urselbach schützen, indem das Überlaufen ungereinigten Abwassers in den Urselbach bei Überlastung der Kläranlage minimiert wird. Nachhaltig handeln, Ihrem Garten was Gutes tun und zum Hochwasserschutz beitragen, – drei Argumente um aktiv zu werden.

Und wenn Sie das Regenwasser nicht in den Garten versickern lassen können oder wollen? Auch dann ist es sinnvoll, Ihre Zisternen und Regentonnen immer wieder mal zu leeren: Nach dem Regen, langsam in den Kanal am besten bei Trockenwetter, wenn Kanal und Kläranlage nicht überlastet sind.

Und ab März heißt es dann wieder Regenwasser zum Gießen sammeln. 80 Liter
Regenwasser pro Quadratmeter Dachfläche fallen im Mittel im März / April an; übrigens auch im gefühlt „trockenen“ Jahr 2022. Genug um Ihre Zisternen und Regentonnen zu füllen.

Quellen

[1] 2021  „Leitfaden wassersensible Siedlungsentwicklung“ Seite 8; https://www.bayika.de/bayika-wAssets/docs/aktuelles/2021/Leitfaden_Wassersensible_Siedlungsentwicklung.pdf.

[2] „§ 37 HWG – (zu § 56 des Wasserhaushaltsgesetzes): http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=163906416631352903&sessionID=10763228501572492197&chosenIndex=Dummy_nv_ 68&templateID=document&source=context&source=context&highlighting=off&xid=4199181,38

[3] Zisternensatzung der Stadt Oberursel – Satzung über Niederschlagswasser (https://www.oberursel.de/pdf-pool/stadtrecht/zisternensatzung.pdf?cid=128

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