3.1 Hintergrund
„Ziel einer wassersensiblen Siedlungsentwicklung ist es, dem natürlichen hydrologischen Kreislauf möglichst nahe zu kommen. Dafür soll die Versiegelung von Oberflächen, die einen erhöhten Abfluss mit sich bringt, vermieden werden.“
Abb. “Wege des Niederschlags auf befestigtem Untergrund (links) und auf einem natürlich bewachsenen Boden (rechts)“
[Quelle: „Quelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt, Carolin Stumpf“]
„Die Versiegelung des Bodens führt zudem zu einem Verlust der natürlichen Bodenfunktionen. Der Austausch der Bodenluft mit der Atmosphäre wird verhindert, die Bodentemperatur und der Wasserhaushalt wird negativ beeinflusst, das Mikroklima wird verändert und Bodenlebewesen finden keinen Lebensraum mehr.
(vgl. https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/bodenschutz-und-altlasten/vorsorgender-bodenschutz/vorsorgender-bodenschutz-nichtstofflich/versiegelung-und-flaechenverbrauch/
3.2 Ziel
Es gilt die Versiegelung bei Neubauten zu begrenzen, z.B. keine höhere Versieglung als vor der (Neu)-Bebauung, sowie die Entsiegelung versiegelter Flächen zu fördern.
Statt der Ableitung von Regenwasser in Kanalisation und Kläranlage sind Ansätze zu suchen, Regenwasser auf dem eigenen Grundstück zu versickern, zu verdunsten (Pflanzen!) ggf. zu speichern und möglichst zeitversetzt zu nutzen. Dies fördert den Gewässerschutz, die Grundwasserneubildung, kühlt durch verstärkte Verdunstung, verzögert die Ableitung in Kanalisation und Kläranlage und beugt der Überflutungsgefahr vor.
3.3 Potentielle Maßnahmen
Was machen andere Kommunen?
Beispiel Berlin https://regenwasseragentur.berlin/einleitbegrenzung-brewa-be/
Seit dem 1.1.2018 gibt es dazu von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz konkrete Bestimmungen. Diese sind in dem Hinweisblatt »Begrenzung von Regenwassereinleitungen bei Bauvorhaben in Berlin«, kurz: BReWa-BE, zusammengefasst. Es nennt die geltenden Einleitbegrenzungen und klärt über ihre rechtlichen Hintergründe auf.
Hier einige Auszüge:
„Regelung zur Begrenzung von Regenwassereinleitungen
Bei einem Bauvorhaben ist die Regenwasserbewirtschaftung auf dem Grundstück in Anlehnung an den natürlichen Wasserhaushalt durch Verdunstung und Versickerung mittels planerischer Vorsorge sicher zu stellen. Eine vollständige Bewirtschaftung des Regenwassers auf dem Grundstück ist auch bei einer starken Überbauung oder Versiegelung möglich. Es liegt in der Verantwortung der Vorhabenträger*innen geeignete Maßnahmen zur dezentralen Regenwasserbewirtschaftung zu wählen. Informationen zu praxiserprobten Verfahren finden Sie unter https://www.berlin.de/senuvk/umwelt/wasser/download/monographie_regenwasserbewirtschaftung.pdf. Bei Bauvorhaben im Einzugsbereich der Mischkanalisation sind Regenwassereinleitungen grundsätzlich nicht mehr möglich. Nur in begründeten Ausnahmefällen werden Regenwassereinleitungen durch die Berliner Wasserbetriebe zugelassen und entsprechend den örtlichen Gegebenheiten weitgehende Einleitbeschränkungen ausgesprochen.“ ….
„Durch die Grundstückseigentümer*innen ist sicherzustellen, dass Regenwasser auch bei Starkregen schadlos auf dem Grundstück zurückgehalten wird und somit ein Schutz vor Überflutung gegeben ist. Das Regenwasser darf nicht in den Straßenraum oder in angrenzende Grundstücke entlastet werden.“
3.4 Status und geplantes Vorgehen
Das Thema Entsiegelung steht in engem Zusammenhang mit dem Regenwassermanagement auf privaten Grundstücken und dem Thema Rückhalt und Speicherung von Dachflächenwasser in Zisternen und Versickerung des Überlaufs. (Die Zisternensatzung wird gerade dahingehend überarbeitet (Stand Nov.2022) siehe hierzu auch: unter 4. Regenwasser von Dächern).
Entsiegelung und Begrenzung der Versiegelung sind in die Bauleitplanung aufzunehmen. Hierzu sind die Stadtverordneten anzusprechen.